BildungsscheckMit dem Sonderprogramm des Landes NRW wird die Teilnahme an höherwertigen beruflichen Weiterbildungsangeboten unterstützt und das Förderangebot des Bildungsscheck NRW fortgeführt.

Beschäftigte und Unternehmen aus NRW erhalten mit dem Bildungsscheck einen Zuschuss von 50 Prozent bis maximal 500 Euro zu den Weiterbildungskosten.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Dazu zählen auch die von GOVEND® angebotenen Verkaufs- und Servicekräftetrainings.

Individueller und betrieblicher Zugang – wer den Bildungsscheck erhält

Was bleibt unverändert beim Bildungsscheck NRW?

  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe liegt bei € 500,–.
  • Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
  • Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
  • Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
  • Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
  • Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten (bisher alle zwei Jahre).
  • Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert.
  • Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.

Beratungseinrichtungen informieren und Bildungsscheck ausstellen lassen

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Investieren Sie jetzt in sich und Ihre Mitarbeiter und damit in Ihr Unternehmen, denn ein Unternehmen ist nur so gut wie die Summe seiner Mitarbeiter! Folgende Weiterbildungen und Trainingsmaßnahmen sind zugelassen und mit dem Bildungsscheck bis zu 50 % förderungsfähig:

Natürlich finden die Trainings im bewährten Intervallsystem statt.

Vereinbaren Sie am besten noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin und erhalten Sie alle Informationen zum Fördermittel Bildungsscheck.

 

Jetzt Beratungstermin vereinbaren und mehr erfahren!

 

Quelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen